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613 MIZWOT
(Moderator:
ABA זאב ברנובסקי
) »
שס'ה MIZWOT - GESAMTLISTE – Verbote 1. – 365.
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Thema: שס'ה MIZWOT - GESAMTLISTE – Verbote 1. – 365. (Gelesen 5028 mal)
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ABA זאב ברנובסקי
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Beiträge: 929
שלום לכולם
שס'ה MIZWOT - GESAMTLISTE – Verbote 1. – 365.
«
am:
So., 28. März 2010, 09:04 »
>Die Ausführung ist der
>
Rabbinischen Enzyklopädie
<
aus der
Original Liste
des
MAIMONIDES
(RaMBaM) entnommen<
VERBOTE
1. – 365.
שס'ה
[
schessah
]
>
GESAMTLISTE
<
THEMA :
> Götzendienst, Zauberei, Verhalten zu den Heiden, Krieg <
1. Die Existenz eines anderen Gottes anzunehmen (2.Mo 20,3 )
2. Ein Bild von GOtt zu machen oder zu besitzen (2.Mo 20,4 )
3. Irgend ein Bild zum Götzendienst anzufertigen (2.Mo 34,17 )
4. Ein Götzenbild für andere zu machen (2.Mo 20,23 )
5. Sich vor Götzen niederzuwerfen (2.Mo 20,5 )
6. Götzendienerische Bräuche zu üben (2.Mo 20,5 )
7. Sein Kind dem Moloch zu opfern (3.Mo 18,21 )
8. Totenbeschwörung auszuüben (3.Mo 19,31 )
9. Zeichendeuterei auszuüben (3.Mo 19,31 )
10. Sich zum Götzendienst hinzuneigen (3.Mo 19,4 )
11. Eine Götzen-Bildsäule zu errichten (5.Mo 16,22 )
12. Steine mit Bilderschrift zu dulden (3.Mo 26,1 )
13. Bäume im Heiligtum zu pflanzen (5.Mo 16,21)
14. Bei Götzen zu schwören (2.Mo 23,13)
15. – 16. Jemand zum Götzendienst verleiten oder anzureizen
(2.Mo 23,13; 5.Mo 13,12)
17. Dem Verführer zum Götzendienst nachzugeben (5.Mo 13,9)
18. Dem Verführer zum Götzendienst Nachsicht zu zeigen (5.Mo 13,9)
19. Den zum Götzendienst verführten zu schonen (5.Mo 13,9)
20. Den Verführer zu verteidigen (5.Mo 13,9)
21. Den Verführer stillschweigend zu dulden (5.Mo 13,9)
22. Von den Gold- und Silberbeschlägen der Götzenbilder Gebrauch zu machen (5.Mo 7,25)
23. Eine zum Götzendienst verführte Stadt wieder aufzubauen (5.Mo 13,17)
24. Von deren Gut Gebrauch zu machen (5.Mo 13,18 )
25. Von allen beim Götzendienst verwendeten Dinge Gebrauch zu machen (5.Mo 7,26 )
26. Im Namen von Götzen zu weissagen (5.Mo 18,20 )
27. Falsch weiszusagen (5.Mo 18,20 )
28. Einem Götzenpropheten nachzufolgen (5.Mo 13,3 )
29. Vor der Erschlagung eines falschen Propheten zurückzuschrecken (5.Mo 18,22 )
30. Die Sitten der Götzendiener anzunehmen (3.Mo 20,23 )
31. – 38. Zauberei zu treiben, aus Wolken und allerlei Anzeichen zu deuten,
Zauber und Beschwörungsformeln zu sprechen, Totenbeschwörer,
Zeichendeuter und Totenbeschwörer zu befragen (3.Mo19,26; 5.Mo 10.11 )
39. – 40. Kleidung oder Schmuck des anderen Geschlechts zu tragen (5.Mo 22,5 )
41. Nach Art der Götzendiener Schrift in die Haut zu ritzen (3.Mo19,28 )
42. Kleider aus Wolle und Leinen verbunden [
Scha-atnes
] zu tragen
(3.Mo 19,19; 5.Mo 22,11 )
43. – 44. Nach Art der Götzendiener die Ecken des Kopfhaares und des Bartes
rund (glatt) abzuscheren (3.Mo 19,27 )
45. Nach Art der Götzendiener sich wegen eines Toten Einschnitte zu machen (5.Mo 14,1 )
46. Sich in Ägypten dauerhaft anzusiedeln (5.Mo 17,16 )
47. Der Sinnlichkeit nachzuhängen (4.Mo 15,39 )
48. – 49. Mit den 7 Völkern Kanaans Frieden zu schließen
oder sie am Leben zu erhalten (2.Mo 23,32; 5.Mo 7,2; 20,17)
50. – 52. Den Götzendienern Nachsicht zu zeigen, sie im Lande zu dulden
und sich mit ihnen zu verschwägern (2.Mo 23,33; 5.Mo 7,2. 3 )
53.Amonitern oder Moabitern eine Tochter in die Ehe zu geben (5.Mo 23,4)
54. – 55. Die Edomiter und Ägypter vom 3. Geschlecht ab
aus der Gemeinde ISRAELs auszuschließen (5.Mo 23,8. 9 )
56. Den Ammonitern und Moabitern im Kriege den Frieden anzubieten (5.Mo 23,8 )
57: Im Kriege Fruchtbäume zu zerstören (5.Mo 20,19 )
58. Sich vor den Feinden zu fürchten (5.Mo 3,22 ; 7,21 ; 20,3)
59. Amaleks böse Tat zu vergessen (5.Mo 25,19 )
THEMA :
>
GOtt
<
60. Den heiligen Namen GOttes zu lästern (3.Mo 24,16 )
61. Eine eidliche Zusage zu brechen (3.Mo 19,12 )
62. Sinnlos oder vergeblich zu schwören (2.Mo 20,7 )
63. Den Namen GOttes zu entweihen (3.Mo 18,21;22, 32 )
64. GOtt zu versuchen (5.Mo 6,16 )
65. Etwas Heiliges, wie Tempel, Synagogen, Schulen, heilige Schriften,
GOttesnamen, zu vernichten ([size=10]5.Mo 12,4[/size])
66. Einen Gehenkten über Nacht hängen zu lassen (5.Mo 21, 22 – 23 )
THEMA :
>
Heiligtum und Priester, Opfer und heilige Abgaben
<
67. Das Heiligtum unbewacht zu lassen (4.Mo 18,5 )
68. Verbot für die Priester,
jederzeit
das Heiligtum zu betreten (3.Mo 15,2 )
69 – 71. Verbot für Leibesfehlern behaftete Priester, vor dem Altar dem Heiligtum zu nahen
und dort den dienst zu verrichten (3.Mo 21, 13. 17 ff)
72. Verbot für die Leviten, Priesterdienste zu verrichten (4.Mo 18,3 )
73. Nach dem Weingenuß das Heiligtum zu betreten oder aus dem Gesetz zu lehren (3.Mo 10,9.11. )
74. Dem Heiligtum als Fremder zu nahen (4.Mo 18,4 )
75. Verbot für die Priester, in Unreinheit den Dienst zu verrichten (3.Mo 22,2 )
76. Verbot für die Priester, im Falle der Unreinheit vor dem Abend nach dem Reinigungsbade
den dienst zu verrichten (3.Mo 22,6 )
77. – 78. In Unreinheit als Priester den Vorhof und den Levitenhof zu betreten (4.Mo 5,3;5.Mo 23,11 )
79. Einen Altar aus behauenen Steinen zu bauen (2.Mo 20,25 )
80. Auf Stufen zum Altar zu schreiten (2.Mo 20,26 )
81. Auf dem goldenen Altar Opfer und Räucherwerk darzubringen (2.Mo 30,9 )
82. Das Feuer auf dem Altar ausgehen zu lassen (3.Mo 6,6)
83. – 84. das Salböl nachzumachen und damit Unbefugte zu salben (2.Mo 39, 32)
85. Das Räucherwerk nachzumachen (2.Mo 30, 37 )
86. Die Stangen der Bundeslade herauszuziehen (2.Mo 25, 15)
87. Den Brustschilde [
Choschen
] vom Efod abzulösen (2.Mo 28,28 )
88. Den Priesterrock zu zerreißen (2.Mo 28,32 )
89. – 90. Außerhalb des Vorhofes des Heiligtums Opfer darzubringen
und Heiliges zu schlachten (5.Mo 12,13 ; 3.Mo 17,3. 4. )
91. – 95. Fehlerhafte Tiere zu heiligen, zu opfern, ihr Blut auf den Altar zu sprengen,
ihre Opferstücke auf das Altarfeuer zu bringen,
selbst bei vorübergehenden Fehlern (3.Mo 22,20.22.24;5.Mo17,1 )
96.Von Götzendienern Fehlerhaftes anzunehmen und zu opfern (3.Mo 22,25 )
97. Einen Fehler an den Opfer anzubringen (3.Mo 22,21 )
98. Sauerteig oder Honig auf den Altar zu bringen (3.Mo 2,11 )
99. Ungesalzenes zu opfern (3.Mo 2,13 )
100. Für Hurenlohn und Hundegeld erworbenes Vieh zu opfern (5.Mo 23,19 )
101. Ein Tier und sein Junges an demselben Tage zu schlachten (3.Mo 22,28 )
102. – 103. Olivenöl und Weihrauch an ein Sünd- und Speiseopfer zu tun ()
104. – 105. Öl oder Weihrauch an das Speiseopfer der des Ehebruchs
verdächtigten Frau [
Sota
] zu tun (4.Mo 5,15 )
106. – 107. Opfer umzutauschen oder zu andersartigen Opfern zu verwenden (3.Mo 27,10. 26 )
108. Die Erstgeburt von reinen Tieren auszulösen (4.Mo 18,17 )
109. Ein für den 10ten [
MaAsser
] bestimmtes Tier zu veräußern (3.Mo 27,32. 33. )
110. - 111. Geheiligtes Feld zu verkaufen oder auszulösen (3.Mo 27,28 )
112. Den Kopf eines Sündopfer-Vogels abzutrennen (3.Mo 5,8 )
113. - 114. Heiliges Vieh zur Arbeit zu benutzen oder zu scheren (5.Mo 15,19 )
115. - 117. Das PESSACH-Opfer bei Gesäuertem [
Chamez
] zu schlachten,
seine Fettstücke übernacht zu lassen, und sein Fleisch
bis zum Morgen übrig lassen (2.Mo 34,25. ; 23,18 ; 12,10 )
118. Vom Festopfer des Rüsttages zum 2. PESSACH-Tag übrig zu lassen (5.Mo 16,4 )
Vom Fleisch des 2. PESSACH-Opfers bis zum Morgen übrig zu lassen (4.Mo 9,12 )
Desgleichen von Dank- und anderen Opfern (3.Mo 22,30 )
121. - 122. Vom 1. oder 2. PESSACH-Opfer Knochen zu zerbrechen (2.Mo 12,46 ; 4.Mo 9,12 )
123. Vom Fleisch des PESSACH-Opfers außerhalb der Gemeinschaft zu bringen (2.Mo 12,46 )
124. die Reste des Speißeopfers zu säuern (3.Mo 6,10 )
125. - 128. Das PESSACH-Opfer roh oder gekocht zu essen, sowie angesiedelten Fremden,
Unbeschnittenen oder Israeliten die Götzendiener wurden,
teilnehmen zu lassen. (2.Mo 12,9. 43. 45. 48 )
129. - 132. In Unreinheit Heiliges, verunreinigte heilige Speisen, Reste vom Heiligen
oder Verworfenes zu essen (3.Mo 7,18. 19. 21. ; 19,8 )
133. - 134. Verbot für den Nicht-Priester, auch wenn er Mitarbeiter beim Priester ist
von der Hebe [
Teruma
] ([size=10]Pflichtabgaben, sowie Zehnt vom Zehnten,
an die Priester[/size]) zu essen (3.Mo 22,10 )
135. Verbot für den Unbeschnittenen, Hebe und sonst Heiliges zu essen (3.Mo 22,10 )
136. Als unrein gewordener Priester Hebe zu essen (3.Mo 22,4 )
137. Verbot für die Tochter eines Priesters, die sich mit einem Nicht-Priester vermählt hat,
von der Hebe zu essen (3.Mo 22,12 )
138. Speiseopfer des Priesters zu essen (3.Mo 6,23 )
139. Von Sündopfern, deren Blut auf den inneren Altar gesprengt wird zu essen (3.Mo 6,23 )
140. Tiere zu essen, die zum Opfer unbrauchbar befunden und absichtlich
fehlerhaft gemacht wurden ([size=10]5.Mo 14,3[/size])
141. - 144. Den 2. Zehnten [
MaAsser Scheni
] vom Korn, Most, Öl und fehlerloser Erstgeburt
außerhalb Jerusschaleijms zu essen (5.Mo 12,17 )
145. - 147. Verbot für Priester, außerhalb des Heiligtums Sünd- und Schuldopfer,
das Fleisch vom Brandopfer und das von anderem Heiligen
vor der Blutbesprengung zu essen (5.Mo 12,17 )
148. Verbot für Nicht-Priester vom Allerheiligsten zu essen (2.Mo 29,33 )
149. Verbot für den Priester, Erstlinge vor deren Niederlegung im Heiligtum zu essen (5.Mo 12,17)
150. Vom 2. Zehnten als Unreiner zu essen, bevor er ausgelöst wurde (5.Mo 26,14 )
151. Vom 2. Zehnten in Trauer zu essen (5.Mo 26,14 )
152. Den Betrag für die Auslösung der 2. Zehnten anders als für den Lebensbedarf
zu verwenden ([size=10]5.Mo 26,14[/size])
153. Getreidefrüchte zu genießen, ehe Zehnt und Hebe davon abgesondert sind (3.Mo 22,15 )
154. Die vorgeschriebene Reihenfolge in der Absonderung und Abführung der heiligen Abgaben
von den Ernteerzeugnissen zu ändern (2.Mo 22,28 )
155. Gelübde und freiwillige Opfer hinzuzögern (5.Mo 23,22 )
156. Ohne Opfer zum Wallfahrts-Fest zu pilgern (2.Mo 23,15 )
157. Entsagungsgelübde zu übertreten (4.Mo 30,3 )
158. - 160. Verbot für Priester, eine Prostituierte, Entweihte oder Geschiedene zu heiraten (3.Mo 21,7 )
161. - 162. Verbot für den Hohepriester, eine Witwe zu heiraten (3.Mo 21,14 )
163. - 164. Verbot für den Priester, mit entblöstem Haar, mit zerissenen Kleidern
das Heiligtum zu betreten (3.Mo 10,6 )
165. Während des Dienstes das Heiligtum zu verlassen (3.Mo 8,33 )
166. - 168. Verbot für den Priester, sich an Toten zu verunreinigen, oder zu Toten ins Haus zu gehen;
oder sich selbst an gestorbenen nächsten Verwandten zu verunreinigen
(3. Mo 21,1. 2. 11 )
169. - 170. Verbot für den Stamm LEVI, Anteil am Lande oder an einer Beute bei einer Eroberung zu haben
(5.Mo 18,1. 2. )
171. Sich wegen eines Toten eine Glatze zu scheren (5.Mo 14,1 )
THEMA :
>
Speiseverbote, Nasiräat, verbotene Mischungen, Arbeitstiere
<
172. – 179. Unreine Säugetiere, Fische, Vögel, fliegendes Gewürm, deren Merkmale angegeben werden,
Kriechtiere und Würmer, Würmer in Früchten und im Wasser zu essen (3.Mo 11;5.Mo 14,4-19 )
180. – 182. Gefallenes, Zerrissenes, Stücke vom lebenden Tier zu essen (2.Mo 22,30;5.Mo 14,21;12,23 )
183. Die Hüftader zu essen (1.Mo 32,33 )
184. – 185. Blut oder Tier-Fett zu essen (3.Mo 7,23.26 )
186. – 187. Fleisch in Milch zu kochen oder zu kochen (2.Mo 23,19; 34,26; 5.Mo 14,21 )
188. Fleisch von gesteinigten Ochsen zu essen, (2.Mo 21,28 )
189. – 191. Brote, gedörrte oder geschrotete Körner vom neuen Getreide vor Pessach zu essen(3.Mo 23,14 )
192. Die Baumfrucht der ersten 3 Jahre zu essen (3.Mo 19,23 )
193. Zwischengewächse des Weingartens zu essen (5.Mo 22,9 )
194. Götzenopfer-Wein zu trinken (5.Mo 32,38 )
195. Im Übermaß zu essen und zu trinken (5.Mo 21,20 )
196. Am Versöhnungstage (JomKipur) zu essen 3.Mo 23,29 )
197. – 199. Am PESSACH gesäuertes, mit Gesäuertem Gemischtes, am Rüsttage (Erew JomTof)
des PESSACH vom Mittag ab Gesäuertes zu essen (2.Mo 12,15. 29; 5.Mo 16.3)
200. – 201. Gesäuertes oder Sauerteig an PESSACH im Hause zu haben (2.Mo 13,7 )
202. – 206. Verbot für den NASIR (Zeit-Gelübde), Wein oder Weinmischung zu trinken, Weinbeeren,
Rosinen oder Teile derselben zu genießen (4.Mo 6,3.4 )
207. – 209. Verbot für den NASIR, an Toten sich zu verunreinigen, ins Haus eines Toten zu gehen
und das Haupthaar zu scheren (4. Mo 6,5-7 )
210. – 214. Die Feldfrucht am Rande des Feldes abzuschneiden, die abgefallenen Ähren (Leket) zu sammeln,
die einzelnen zurückgebliebenen Trauben nachzulesen, die Beeren aufzulesen,
vergessene Garben oder Früchte zu genießen (3.Mo 19,9-19; 23,22; 5.Mo 24,19 – 20 )
215. – 216 Saaten zu mischen und im Weingarten Getreide oder Kräuter zu säen (3.Mo 19,19;5.Mo 22,9 )
217. Vieh zu mischen (3.Mo 19 )
218. Tiere verschiedener Art zusammen arbeiten zu lassen (5.Mo 22,10 )
219. Den arbeitenden Tieren das Maul zuzubinden (5.Mo 25,4 )
THEMA :
>
Boden- , Sozial- und Arbeitergesetze
<
220. – 223. Im Erlassjahr (schemitta) das Feld zu bestellen, Bäume zu pflanzen, den Nachwuchs zu schneiden
oder Früchte zu sammeln (3.Mo 25,4-5 )
224. – 226. Ebenso im Jobel-Jahr
227. Land im Lande ISRAEL immer zu verkaufen (3.Mo 25,23 )
228. Die Marken und Felder der Levitenstädte zu ändern (3.Mo 25,34 )
229. Die Leviten ohne Unterstützung zu lassen (5.Mo 12,19 )
230. Ein Darlehen nach dem Erlassjahr einzufordern (5.Mo 15,2 )
231. Dem Armen auf Hinblick auf das Erlassjahr ein Darlehen zu verweigern (5.Mo 15, 9 )
232. Einem Armen Unterstützung zu verweigern (5.Mo 15, 7)
233. Einen ausgelösten hebr. Arbeiter ohne Geschenk weiter ziehen zulassen (5.Mo 15,13 )
234. Einen Armen wegen seiner Schuld zu drängen (2.Mo 22,25 )
235. – 236. Einem Isrealiten Zins abzunehmen oder zu bewilligen (3.Mo 25,37; 5.Mo 23,20 )
237. In Zinsverträgen als Zeuge, Bürge oder in sonst einer Form mitzuwirken (2.Mo 22,24 )
238. Die Entlohnung eines Arbeiters aufzuschieben (3.Mo 19,13 )
239. – 242. Den Schuldner gewaltsam auszupfänden, ein ihm untentbehrliches Pfand zu behalten;
von einer Witwe ein Pfand zu nehmen, Geräte zu pfänden,
die zur Bereitung des Unterhaltes notwendig sind (5.Mo 24, 6. 10. 12. 17 )
THEMA :
>
Vergehen an Menschen und Tieren
<
243. Menschen zu stehlen (2.Mo 20,15 )
244. Eigentum zu steheln (3.Mo 19,11 )
245. Eigentum zu rauben (3.Mo 19,13 )
246. Den Grenzstein zu verrücken (5.Mo 19,14 )
247. – 249. Fremdes Eigentum durch List oder Gewalt zurückzubehalten,
abzuleugnen oder abzuschwören (3.Mo 19, 11 – 13 )
250. Jemanden im Handel zu betrügen (3.Mo 25,14 )
251. Jemanden durch Worte kränken (3.Mo 25,17 )
252. – 253. Einen Fremden zu beleidigen oder im Handel zu betrügen (2.Mo 22,20 )
254. – 255. Einen Geflohenen Dienstarbeiter seinem Herren wieder auszuliefern oder zu beleidigen (5.Mo 23, 25-16 )
256. Witwen und Weisen zu bedrücken (2.Mo 22,21 )
257. – 259. Einen hebr. Arbeiter zu eigentlicher Sklavenarbeit anzuhalten, zu solcher Arbeit zu verkaufen
oder genau so hart zu behandeln (3.Mo 25, 39. 42. 43. )
260. Einem Heiden harte Behandlung eines hebr. Dienstarbeiter zu erlauben (3.Mo 25, 53 )
261. Niemanden als eine Sklavin zu verkaufen (2.Mo 21, 8 )
262. Der Frau nicht die Unterstützung verweigern (2.Mo 21,10 )
263. – 264. Eine geehelichte Kriegsgefangene als Sklavin zu behandeln oder als Sklavin zu verkaufen (5.Mo 21,14 )
265. Nach eines anderen Frau zu gelüsten (2.Mo 20,17 )
266. Nach eines anderen Eigentum zu gelüsten (2.Mo 20,17 )
267. – 268. Verbot für den Tagelöhner, nach der Arbeit für sich weiter abzupflücken oder
von der Ernte etwas mitzunehmen (5.Mo 23,25 )
269. Gefundenes dem Eigentümer nicht zurückzugeben (5.Mo 22,3 )
270. Ein unter seiner Last zusammengebrochenes Tier ohne Hilfe liegen zu lassen (2.Mo 23, 5 )
271. – 272. Bei Maß und Gewicht zu betrügen (3.Mo 19,35 ; 5.Mo 25, 13-14 )
THEMA :
>
Gericht
<
273. Im Gericht unrecht zu tun (3.Mo 19,35 )
274. Als Richter Bestechung anzunehmen (2.Mo 23, 8 )
275. – 276. Als Richter das Ansehen der Person zu achten (3.Mo 19, 15; 5.Mo 1,17 )
277. Den Armen im Gericht zu schonen (2.Mo 23,3 )
278. Einem Sünder sein Recht zu versagen (2.Mo 23, 6 )
279. Den Schuldigen nachsichtig zu behandeln (5.Mo 19,13 )
280. Das Recht der Fremden, Ausländer oder Waisen zu verdrehen (5.Mo 24,17 )
281. Einen Prozessierenden außer in Gegenwart des Gegners anzuhören (2.Mo 23, 1 )
282. In peinlichen Prozessen nach der Mehrheit zu entscheiden (2.Mo 23, 2 )
283. Nach der Verteidigung eines Angeklagten auch als dessen Kläger aufzutreten (2.Mo 23, 2 )
284. Gesetzesunkundige als Richter anzustellen (5.Mo 1,17 )
285. Falsches Zeugnis abzulegen (2.Mo 20,16 )
286. Das Zeugnis eines Lästerers anzunehmen und die für ein Urteil in Betracht zu ziehen (2.Mo 23,1 )
287. Das Zeugnis von Verwandten für oder auch gegen Verwandte anzunehmen (5.Mo 24,16 )
288. Auf nur eines Zeugen Aussage abzuurteilen (5.Mo 19,15 )
289. Unschuldige zum Tode zu verurteilen (2.Mo 20,13 )
290. Nur auf Umstände gestützt Todesurteile zu fällen (2.Mo 23, 7 )
291. Als Zeuge in peinlichen Prozessen ein Urteil auszusprechen,
statt sich ausschließlich auf sein Zeugnis zu beschränken (4.Mo 35,30 )
292. Einen Verbrecher ohne Rechtsverfahren zu töten (4.Mo 35,12 )
293. Mitleid oder Nachsicht mit dem zu haben, der einen Menschen verfolgt, um ihn zu töten
294. Eine Vergewaltigte zu bestrafen (5.Mo 22,26)
295. – 296. Von einem Mörder und einem Totschläger Lösegeld anzunehmen (4.Mo 35,31.32)
THEMA :
>
Versündigung an Menschen und Tieren
<
297. Bei Lebensgefahr eines anderen unbekümmert abseits zu stehen 3.Mo 19,16
298. – 299. Gefährdung eines anderen zu verschulden oder ihm einen Anstoß in den Weg zu legen
(5.Mo 22, 8 ; 3.Mo 19,14 )
300. Die Geißelung eines Schuldigen zu verschärfen (5.Mo 25, 3 )
301. Jemanden zu verleumden (3.Mo 19,16 )
302. Den nächsten zu hassen [
hintenanzustellen
] (3.Mo 19, 7 )
303. Den Nächsten zu beschämen (3.Mo 19,17 )
304. – 305. Rache zu üben oder nachzutragen (3.Mo 19,17 )
306. Beim Wegnehmen des Vogelnestes die Vogelmutter mitzunehmen (5.Mo 22, 6)
THEMA :
>
Verschiedenes
<
307. – 308. Haare oder Anzeichen eines Hautaussatzes zu tilgen (5.Mo 24, 8 )
309. Zu pflügen oder zu säen in einem Tal, in dem ein von unbekannter Hand Erschlagener
aufgefunden worden ist (5.Mo 21, 4 )
310. Zauberer am Leben zu lassen (2.Mo 22,17 )
311. Einen Neuvermählten zum Heeresdienst heranzuziehen (5.Mo 24, 5 )
THEMA :
>
Versündigung an autoritativen Gewalten
<
312 Dem obersten Gericht den Gehorsam zu versagen (5.Mo 17,11 )
313. – 314. Etwas zum Gesetz hinzuzufügen oder von ihm wegzunehmen (5.Mo 13, 1 )
315. – 316. Einem Richter, Fürsten, König oder Schulleiter zu fluchen (2.Mo 22,27 )
317. Irgend einem Israeliten zu fluchen (3.Mo 19,14 )
318. – 319. Vater und Mutter zu fluchen oder zu schlagen (2.Mo 21, 15. 17. )
THEMA :
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Feiertage
<
320. Am Schabat zu arbeiten (2.Mo 20,10 )
321. Am Schabat über die Schabatgrenze hinaus zu gehen, (2.Mo 16,29 )
322. Am Schabat eine Hinrichtung zu vollziehen (2.Mo 35, 3 )
323. – 329. Am 1. und 7. Tage des PESSACH-Festes, an SCHAWUOT, Rosch HaSchannah, Jom Kipur,
am 1. und 8. Tage des SUKKOT zu arbeiten (2.Mo 12,16; 3.Mo 23, 7.21.25.28.36.36. )
THEMA :
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Ehe- und Sexualvorschriften
<
330. – 345. Mit gewissen Verwandten sich zu verehelichen (3.Mo 18, 2-18 )
346. Mit der eigenen menstruierenden Frau zu verkehren (3.Mo 18,19 )
347. Mit der Frau eines anderen geschlechtlich zu verkehren (3.Mo 18,20 )
348. – 352. Widernatürlichen Umgang zuüben (3.Mo 18, 7. 14. 22. 23. )
353. Handlungen auszuüben, die zu verbotenem Verkehr anreizen können (2.Mo 18, 6 )
354. Eine Tochter Israels mit einem in Blutschande Erzeugten [
Mamser
] zu verheiraten (5.Mo 23,3 )
355. Eine Prostituierte zu sein (5.Mo 23,18 )
356. Seine geschiedene Frau nach deren Eingehen einer zweiten Ehe zurückzunehmen (5.Mo 24,4 )
357. Verbot für eine kinderlose Witwe, einen anderen als den Bruder des Schwagers zu heiraten
[
Leviratsehe
] (5.Mo 25, 5 )
358. Verbot für den Mann, der eine Frau wegen Notzucht hat heiraten müssen,
sich von ihr wieder zu scheiden (5.Mo 22,29 )
359. Verbot für den Mann, sich von seiner fälschlich von ihm des Ehebruchs bezichtigten Frau zu scheiden
(5.Mo 22,19 )
360. Verbot für einen Kastrierten eine israelische Frau zu nehmen (5.Mo 23, 2 )
361. Jemanden zu kastrieren (3.Mo 22,24 )
THEMA :
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Königtum
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362. Einen Nicht-Israeliten zum König in ISRAEL zu machen (5.Mo 17,15 )
363. – 365. Verbot für den König, zu viel Pferde zu halten, zu viel Frauen zu nehmen
oder Gold und Silber übermäßig anzuhäufen (5.Mo 17,16.17. )
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