Autor Thema: Der PROZESS Jeschuas aus jüdischer Sicht >KAPITALGERICHTSBARKEIT<  (Gelesen 8923 mal)

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ABA

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! שלום כולם
Schalom zusammen!

> Die KAPITAL-GERICHTSBARKEIT des Hohen Rates <
(Randbemerkung: KAPITAL–GERICHTSBARKEIT bedeutet: >Todesurteile zu fällen und zu vollstrecken<)



KEIN JUDE in verantwortlicher Stellung hätte jemals gesagt haben können :
>>... es ist uns (juristisch) nicht erlaubt, (seitens Rom); jemand zu töten ...<<
wie es durch das Johannes-Evangelium versucht wird, den Gläubigen durch eine Interpolation
(also, einem nachträglichen Einschub) begreiflich unterzujubeln.
Diese Behauptung im Johannes-Evangelium ist schlicht und einfach NICHT WAHR!

In der גלות (jüdischen Diaspora) wurde die Kapitals-Gerichtsbarkeit zwar unterschiedlich
behandelt. Vorwiegend oblag sie jedoch letztlich den Römern.
In Jeruschaleijm, sowie in größeren Städten Judäas, und Galil oblag diese Kapital-Gerichts-
barkeit dem GROSSEN (71 Richter) und dem KLEINEN (23 Richter) SANHEDRIN.
( die Kapitals-Gerichtsbarkeit endete erst nach 70 u.Z., also nach der Zerstörung des Tempels und Jeruschaleijms
[auch frühestens von da ab wurden Evangelienberichte teilweise erst verfasst]
)

Weiterhin kam hierzu noch die 2. GERICHTSBARKEIT , die RÖMISCHE !!!
Die betreffenden Sanhedrien behandelten ausschließlich Verstöße gegen das jüdische Gesetz.
z.B. Entweihung des Schabats, Götzendienst, Gotteslästerung, bzw. Lästerung des Namens
GOTTES (Tetragramm) י ה ו ה  (Jahwe)

Eine römische Gerichtsbarkeit hatte kein Interesse, sich in solche jüdischen religiösen
Angelegenheiten einzumischen. Römisches Recht betrachtete solche Handlungen
nicht als Straftaten.
Andererseits (also jüdischerseits), waren Aufwiegelungen gegen die römische Herrschaft,
oder Missachtung des römischen Kaisers, keine Straftaten jüdischen Rechtes.
Kein jüdisches Gericht hätte jemals jemanden für etwas bestraft, was vom jüdischen
Standpunkt aus harmlos, ja sogar Lobenswert gelten müsste.

Schwierigkeiten seinerzeit in der Antike, gab es nur bei Konfliktsituationen wie Raub und
Mord.
Hier konnten beide Gerichte arbeiten, Anspruch auf Zuständigkeit erheben oder fordern.
Siehe im Beispiel des Paulus (Apg. 23, 27-29);
> kein römischer Bürger musste sich vor einem jüdischen Gericht verantworten <
(Ein umgekehrter Fall ist historisch nicht bekannt, d.h., dass ein nichtrömischer Bürger das
Recht hatte, sich vor einem jüdischen Gericht zu verantworten, wenn das ihm zu Last gelegte
Vergehen auch nach römischen Recht strafbar war) !!!

ERGO: ( und Faustregel)
Der KLEINE Sanhedrin (23 Richter) konnte jeden Juden wegen jeden Vergehens gegen
das jüdische Gesetz vor Gericht stellen, ggfs. ihn zu Tode verurteilen und die Todesstrafe
vollstrecken !!!
Die Römer vollstreckten niemals ein Todesurteil eines nichtrömischen Gerichtes.
(d.h. es ist lt. Historiker kein solcher Fall bekannt)
Es wurden nur Straftäter hingerichtet, die wegen eines Vergehens gegen das
RÖMISCHE Gesetz, von einem RÖMISCHEN Gericht verurteilt wurden!

שלום אבא
Schalom ABA
(Quellennachweis: -siehe Einleitung-)

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Wer wirklich an der Wahrheit Interesse hat, wird so verfahren,
dass er gerade Auffassungen, die er für besonders wichtig hält,
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